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Untersuchungsraum

Der abzugrenzende Untersuchungsraum (Wirkraum) richtet sich nach den vorhandenen Biotoptypen und Strukturen und kann zwischen 25 m (Mindestabstand zur geplanten Trasse) und mehreren Hundert Metern schwanken. In einigen Fällen sind auch darüber hinausgehende Abgrenzungen notwendig, insbesondere immer dann, wenn wandernde Arten, wie z.B. einige „fernwandernde“ Amphibienarten betroffen sein können.

Im Untersuchungsraum sind das Borkhäuser Bachtal, die Sandberge (Kreisdeponie Immigrath, Zauneidechse), das Josefstal und alle trassennahen Gewässer einzubeziehen sowie das Kleingartengelände und Waldränder zu berücksichtigen.

Im Betrachtungsraum sind eine Vielzahl von Biotoptypen festzustellen, die durch die Straßenplanung beeinträchtigt würden.

  • Wald und Gehölze (Feldgehölze/Hecken)
  • Wiesen, Weiden, Extensivgrünland und Obstwiesen
  • Äcker
  • Stehende und fließende Gewässer
  • Abgrabungen
  • Bahndämme
  • Kleingärten
  • Siedlungen z. T. mit dörflichen Charakter

Luftbild 1: Von der Straßenneubauplanung betroffenen Wald-, Hecken-, Wiesen- und Kleingewässerkomplex am Erikaweg. Potenzieller Trassenverlauf markiert

Eine genaue kartographische Festlegung des möglichen Untersuchungsgebiets kann nur bei konkreter Planung bzw. Beauftragung erfolgen. In der folgenden Karte sind die wichtigen Bereiche schraffiert dargestellt.

Karte 1: Betrachtungsraum

 

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