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L405-B229N(EIN) - BüRGERINITIATIVE GEGEN DEN BAU EINER NICHT ZEITGEMäßEN STRAßE

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Artenschutz

Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung liegt vor!

In Folge der kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes müssen seit Beginn des Jahres 2008 die artenschutzrechtlichen Belange bei genehmigungspflichtigen Eingriffen, Planungs- und Zulassungsverfahren noch strenger als bisher berücksichtigt werden.

Die Bürgerinitiative L405/B229n(ein) hat deshalb eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung beim Büro für Ökologie, Kartierungen und Flächenbewertungen, Manfred Henf, auf eigene Kosten beauftragt.

Nach dem jetzt vorliegenden Ergebnis ist zu befürchten, dass bei der Umsetzung der Planung der L405/B229n zahlreiche europäische Vogelarten und streng geschützte Tierartengruppen betroffen wären.

Benutzen Sie bitte die Navigation auf der linken Seite, um den vollständigen Text der Untersuchung anzusehen oder klicken Sie hier auf eines der Kapitel:

Verfasser der Artenschutzrechlichen Vorprüfung _ Neubau der L405/B229n

MANFRED HENF
BÜRO FÜR ÖKOLOGIE,
KARTIERUNGEN UND FLÄCHENBEWERTUNGEN
Talstraße 85 b
40822 Mettmann
Tel.: 02104-1 36 82
Fax: 02104-80 14 62
mobil: 01520-1 86 95 99
eMail: M.Henf@freenet.de
Homepage: buerofueroekologie.de

Bearbeiter:
Dr. Martina Ruthard
Manfred Henf


Die vollständige Artenschutzrechliche Vorprüfung können Sie auch auf der rechten Seite im Bereich "Interner Link" als pdf herunterladen.


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