Die Untersuchungsmethoden sollten sich am Methodenhandbuch der LÖBF (LÖBF 1996) orientieren. Der Erhaltungszustand der Populationen ist anhand der artspezifischen Bewertungsmatrices der LANUV zu erfassen und zu bewerten.
Fledermäuse
Der Schwerpunkt der Fledermauskartierung muss in den Monaten April bis September liegen. Sollten potenzielle Winterquartiere bekannt werden, so sind diese in den Monaten Dezember und Januar auf ihre Nutzung durch Fleder-mäuse zu kontrollieren.
Vögel
Alle avifaunistisch relevanten Strukturen sind mehrmals und zu allen Tageszeiten abzugehen.
Insbesondere sind folgende Nachweismethoden zu nutzen:
Eine umfassende Kartierung der Avifauna wird im Vorfeld der Artenschutz-rechtlichen Bewertung eine zentrale Rolle spielen müssen. Um auch alle saisonalen Aspekte zu erfassen, sollte der Kartierungszeitraum die Monate Dezember bis Juli umfassen. Gegebenenfalls ist auf Limikolen als Durchzügler zu achten
Amphibien
Zum Nachweis von Amphibien muss ein breites Spektrum von Nachweismethoden eingesetzt werden. Insbesondere sind für das Straßenneubauprojekt die Vorgaben des Merkblatts zum Amphibienschutz an Straßen (DER BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR 2000) zu berücksichtigen.
Um die Betroffenheit der Amphibien bewerten zu können, ist ein Kartierungszeitraum von Ende Februar bis Ende Juni zu wählen.
Laichgewässer und Landlebensräume sind wie folgt zu überprüfen:
Um verkehrsbedingte Individuenverluste zu minimieren, wird darüber hinaus eine umfassende herpetofaunistische Untersuchung zur Migration von Amphibien nach MAmS (DER BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR 2000) unter Nutzung temporärer Landfallen (Fangzaunsegmente und/oder Fangkreuze) notwendig werden.
Reptilien
Bei der Suche nach Reptilien sollten folgende Verfahren genutzt werden:
Um aussagekräftige Resultate zu erhalten ist ein Kartierungszeitraum zwischen den Monaten April und Juni sowie August und September notwendig.